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Wahl Gemeindebehörden vom 22. September 2024

Gegen das am 27. September 2024 im Bezirksamtsblatt publizierte Wahlergebnis vom 22. September 2024 betreffend die Wahl der Gemeindehörde (Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission) ist innert der gesetzlichen Frist von 8 Tagen keine Einsprache eingegangen. Es hat somit Rechtskraft erlangt.

Igis, 4.10.2024, Der Gemeindevorstand

 

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