Gesuchstellerin:
Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur
Gemeinde:
Landquart
Gegenstand:
Landquart, Umbau Werkstatt thermische Fahrzeuge
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 1. November 2024 bis 2. Dezember 2024 an folgenden Stellen eingesehen werden:
– Gemeinde Landquart, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis (Einsicht zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Bauamt)
– Amt für Energie und Verkehr Graubünden (die Unterlagen sind elektronisch auf www.aev.gr.ch unter der Rubrik «Aktuelles» einsehbar)
Betretungsverbot Areal:
Selbständige Besichtigungen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Bitte Besuch anmelden. Frau Julia Diem, Tel. +41 81 288 61 33.
Bauprofile:
Die Bauprofile werden während der Dauer der öffentlichen Auflage ausgesteckt. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Profile nur am Boden markiert werden. Referenzpunkte sowie Anschriften über die Höhe sind allerdings vorhanden.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Enteignung:
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Chur, 1.11.2024
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung öffentlicher Verkehr