Am 20. August 2023 hat die Urnengemeinde einem Kreditbegehren über 10.65 Mio. Franken für die Erneuerung der Feldwege in Igis und Landquart zugestimmt. Die ersten Wege sind bereits instand gestellt worden. Entlang des Siedlungsweges wurde festgestellt, dass durch Pflügarbeiten nahe des Weges Koffermaterial bewegt wurde und die Strassen und Wege dadurch Schaden nehmen können. Der Gemeindevorstand hat deshalb das Reglement für Flur- und Waldweg der Gemeinde Landquart per sofort wie folgt ergänzt:
Art. 6 Besondere Vorschriften
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Bankette dürfen nicht umgepflügt oder aufgefüllt werden. Bei Hartbelägen ist ein Pflügabstand von mindestens 1.50m zum Fahrbahnrand einzuhalten. Bei Naturwegen beträgt der minimale Pflügabstand 1.00m.
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Das gesamte Reglement finden Sie auf der Homepage der Gemeinde oder kann bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden.
Landquart, 4.10.2024, Gemeinderatskanzlei