E-Voting: Die Anmeldefrist für die Abstimmung vom 22. September läuft am 28. Juli 2024 ab Mehr Infos.

E-Voting: Stimmberechtige der Gemeinde Landquart können sich jetzt anmelden

Ab Juni 2024 können die Stimmberechtigen der Gemeinde Landquart ihre Stimme elektronisch abgeben. Der Bundesrat hat dem Kanton Graubünden dafür kürzlich die Grundbewilligung für den Versuchsbetrieb für E-Voting erteilt. Stimmberechtige, die zukünftig elektronisch abstimmen wollen, müssen sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei der Gemeinde anmelden.
Nachdem im Juni dieses Jahres der Versuchsbetrieb in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau erfolgreich gestartet wurde, ist nun auch Graubünden als vierter Kanton bereit für die elektronische Stimmabgabe. Mit E-Voting schaffen Landquart, die weiteren Pilotgemeinden und der Kanton Graubünden eine zukunftsgerichtete Möglichkeit der politischen Teilnahme und damit die Grundlage einer sicheren und attraktiven digitalen Demokratie.

Anmeldung ab sofort möglich!
Um zukünftig elektronisch abstimmen zu können, müssen sich interessierte Stimmberechtige bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei der Gemeinde anmelden. Die erste Gelegenheit bietet sich bei der Abstimmung vom 09. Juni 2024.

Angemeldete E-Voterinnen und E-Voter erhalten vor der Abstimmung ihren Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe und ein Merkblatt. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht mehr benötigt. Die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden den E-Voterinnen und E-Votern nur noch elektronisch bereitgestellt.

Wenn angemeldete E-Voterinnen und E-Voter von einem der anderen Stimmabgabekanäle (briefliche Stimmabgabe / Stimabgabe an der Urne) Gebrauch machen wollen, müssen sie sich dafür bei der Gemeinde diesbezüglich wieder vom E-Voting abmelden.

Weitere Infos erhalten Sie auch noch hier.

Die Anmeldung zum E-Voting ist unter www.gr.ch/e-voting/anmelden möglich.

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