Gegen das am 27. September 2024 im Bezirksamtsblatt publizierte Wahlergebnis vom 22. September 2024 betreffend die Wahl der Gemeindehörde (Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission) ist innert der gesetzlichen Frist von 8 Tagen keine Einsprache eingegangen. Es hat somit Rechtskraft erlangt.
Igis, 4.10.2024, Der Gemeindevorstand