Gesuch finanzielle Zuwendung aus Bruno-Viecelli-Stiftung
Anspruchsberechtigt sind nur alleinerziehende Eltern von Kindern bis zum erfüllten 14. Lebensjahr wohnhaft in der Gemeinde Landquart. Der maximale auszurichtende Betrag beläuft sich auf Fr. 300.– innerhalb eines Kalenderjahres pro Kind.