Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume in unserer Gemeinde?
Gemäss den geltenden Bestimmungen haben Sie als VermieterIn oder LogisgeberIn eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.